AGB/ Kosten

Wichtiges

  • Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Klienten/ Kunden sowie die entsprechende Auftragsannahme durch Frank Jordan zustande. Beides kann nach einem persönlichen Gespräch, per Mail oder Schriftverkehr erfolgen.                                       Bei Interesse an einer Beratung führe ich gerne ein unverbindliches telefonisches Vorgespräch mit den Anfragenden.

Der Ort der Dienstleistungserbringung wird zwischen den Vertragspartnern vereinbart.

  • Honorar und Zahlungsbedingungen

Ich biete Ihnen Beratungsformate ab 60 Minuten (1h) an bis zu ganzen Tagen.

Das vereinbarte Honorar für einen Einzeltermin bezahlen Sie bitte bar. Sie bekommen von mir eine Rechnung/Quittung. Für vertraglich vereinbarte Angebote mit mehreren Folgeterminen kann die Zahlung gerne als Überweisung gegen Rechnung erfolgen. Das vereinbarte Honorar kann auch Fahrt- oder sonstige Nebenkosten enthalten, die gesondert aufgeführt werden.

Einen Termin, der nicht wahrgenommen werden kann, sollte spätestens zwei Tage vorher abgesagt werden. Bei nicht erfolgter Absage stelle ich diesen Termin zum vollen Honorar in Rechnung.   

 

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die systemische Therapie/Beratung, trotz wissenschaftlicher Anerkennung der Wirksamkeit, nicht. Bei privaten Kassen kann das anders sein.

Die Kosten der Dienstleistung kann ggf. bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht.

  • Schweigepflicht/ Schweigerecht

Die Inhalte der durchgeführten Konsultationsformate bleiben unter den direkt Beteiligten.

Dazu gehe ich mit den Kunden/ Klienten eine Schweigepflichtvereinbarung ein.

Eine durch einen Dritten/ Auftraggeber zustandegekommene Dienstleistung zieht zudem, zum Schutz der Kunden/ Klienten, eine Schweigerechtvereinbarung nach sich. 

  • Wichtiger Hinweis

Bei den von mir angebotenen verschiedenen Konsultationsformaten handelt es sich um Angebote, die jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird (§ 1 Abs. 2 HEILPRG), ausschließen.